Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne.
Aktuell ist Keine Antragstellung für Förderung von Einbruchschutz bei der KfW möglich. Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Fördermittel stehen aktuell leider nicht mehr zur Verfügung. Ab sofort können Sie daher keine Anträge mehr zum Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen.
Die Bundesregierung fördert den Einbau vieler Produkte mit attraktiven Zuschüssen. Wir geben Ihnen einen Überblick über förderfähigen Produkte im Bereich Einbruchschutz:
Der wirksamste Schutz vor Einbrechern ist die richtige Sicherungstechnik.
Die Zahl der Einbrüche ist seit Jahren hoch. Deswegen fördert der Staat sinnvolle Maßnahmen zum Einbruchschutz mit unterschiedlichen Förderprogrammen, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ganz einfach vom Eigentümer oder Mieter selbst (ohne Hilfe eines Energieberaters) beantragt werden können.
Neben den klassischen Förderkrediten bietet die KfW auch einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 20% des Kaufpreises inklusive Handwerkerleistungen an.
1. Wunschprodukt aussuchen und Angebot einholen
Wir bieten Ihnen alle Sicherheitsprodukte inklusive Montagekosten an. Gefördert werden die folgenden Produkte und Nachrüstungen ab Sicherheitsstufe RC2:
2. Antrag stellen
Unsere Sicherheitsprodukte entsprechen den Förderbedingungen der KfW für das Förderprogramm 455 Altersgerechtes Umbauen "Einbruchschutz". Wir sind geschult und qualifiziert, die Tür entsprechend den Förderrichtlinien zu montieren. (Details und Registrierung finden Sie auf www.kfw.de/455-E)
Wir empfehlen bei der Antragsstellung die Angebotssumme sicherheitshalber um ca. 20-25% zu erhöhen. Die Förderung wird später nach den eingereichten Rechnungen berechnet. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme ist nicht mehr möglich.
3. Auftrag erteilen / Produkt bestellen
Sie können uns, auch unabhängig von der Förderzusage, jederzeit Ihren Auftrag mit den förderfähigen Produkten erteilen, dürfen aber noch nicht mit den Bauarbeiten beginnen.
4. Antragsprüfung abwarten
Warten Sie mit dem Beginn der Bauarbeiten, bis die KfW Ihnen schriftlich bestätigt hat, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt bei der KfW eingegangen ist.
5. Haustür einbauen
Sobald der Baubeginn möglich ist und Glück & Franke die Tür geliefert und fachgerecht montiert haben, berechnen wir den Kaufpreis inkl. Montage.
6. Förderung abrufen
Anschließend senden Sie der KfW das Abrechnungsformular mit einer Rechnungskopie.
7. Zuschuss empfangen
Die KfW prüft die Rechnung und überweist Ihnen nach erfolgreicher Prüfung den jeweiligen Investitionszuschuss. Stand 01.11.2021 sind dies 20% für die ersten 1000€ und 10% für jeden weiteren Euro.
Auftragssumme: | 3500 € inkl. MwSt. (für eine einbruchhemmende Haustür (RC2) inkl. Montage) |
Fördersumme: | 450 € von der KfW über das Programm 455-E |
Für diesen Antrag bei der KfW ist kein Energieberater erforderlich. Die Antragstellung ist sehr einfach und unkompliziert. Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Glück & Franke berät Sie gerne zu den Details! Informieren Sie uns, welche Baumaßnahmen Sie geplant haben und wir beraten Sie zu den Mindestvoraussetzungen, ab denen eine Förderung für Sie in Frage kommt.
Wenn Sie den Kauf neuer Fenster planen, empfehlen wir Ihnen, sich über die große Vielzahl möglicher Förderungen zu informieren. So werden vor allem die Schwerpunkte Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Einbruchschutz vom Staat gefördert - also genau die Themen, mit denen unsere innovativen Fenstersysteme besonders punkten!
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Investitionskosten mit Hilfe der aktuellen Förderprogramme reduzieren können.
Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie an, wenn wir Sie individuell beraten dürfen oder vereinbaren Sie einen Termin, wenn unser Kundendienst Sie unterstützen darf. Wir stehen Ihnen für alle Servicefragen und einen umfassenden Servicecheck gerne zur Verfügung.
Glück & Franke Fenster Rollladen Technik Vertriebs GmbH | Tempelhofer Damm 54 | 12101 Berlin
Telefon: 030 78 79 14 0 | Fax: 030 785 10 10 | info@glueck-franke.de
Wir sind Ihre erfahrenen Ansprechpartner für Berlin, Kleinmachnow, Potsdam, Falkensee, Henningsdorf, Velten, Ahrensfelde, Hoppegarten, Schönefeld, Stahnsdorf, Teltow und den Berliner Ring. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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