BAFA Förderung

Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden

Kunststoff-Fenster Energiesparfenster von Deceuninck | Bildquelle: Deceuninck Germany GmbH

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Effektive Wärmedämmung und Energiesparen wird immer wichtiger, besonders für Eigenheimbesitzer. Investieren Sie jetzt in die energetische Sanierung Ihrer Fenster, Türen oder der Fassade und sehen Sie der Zukunft gestiegener Energiekosten etwas gelassener entgegen. Gleichzeitig schonen Sie mit besserer Wärmedämmung die Umwelt und steigern den Wert Ihrer Immobilie.

Die BAFA fördert solche Vorhaben mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 15%! Für die Ausführung der Arbeiten wird in diesem Falle ein Rollladen- und Sonnenschutzfachbetrieb nötig, und/oder ein Betrieb, der sich auf die Montage von Fenstern und Türen spezialisiert hat. Glück & Franke ist Ihr zuverlässiger Partner für sämtliche Sanierungsaufgaben: Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie wir Sie bei Auftrag und Förderungsantrag unterstützen kann.

8 Schritte bis zur Förderung

1. Förderfähigkeit prüfen und Angebot einholen
Maßnahmen an der Gebäudehülle wie z. B. die Erneuerung der Fenster, Außentüren oder der Einbau von sommerlichem Wärmeschutz werden mit bis zu 15% gefördert. Erfragen Sie beim Fachbetrieb ein Angebot und weisen Sie darauf hin, dass Sie die Produkte fördern lassen möchten. Somit kann der Fachbetrieb die passenden Produkte für Sie auswählen.

2. Energieberater kontaktieren
Die Energieberaterin oder der Energieberater erstellt für Sie eine Technische Projektbeschreibung (TPB) und bekommt von der BAFA eine TPB ID, die Sie für die Antragstellung brauchen. Wir arbeiten mit zertifizierten Partnern zusammen. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

3. Fachbetrieb beauftragen
Der Förderungsanspruch bedarf einen Vertrag mit dem Fachbetrieb mit Definition einer aufschiebenden oder aufhebenden Wirkung.
Seit Januar 2024 muss für die Antragsstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorhanden sein. Das bedeutet, dass für die Beantragung ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen vorliegen muss, insbesondere diese Bedingungen enthält:
Auflösende Bedingung: Diese Klausel bedeutet, dass der Vertrag automatisch endet, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Zum Beispiel könnte ein Vertrag über den Kauf eines Sonnenschutzproduktes eine auflösende Bedingung enthalten, die besagt, dass der Vertrag ungültig wird, falls keine Förderzusage von einem staatlichen Programm erfolgt.
Aufschiebende Bedingung: Diese Klausel bedeutet, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Ein Beispiel hierfür könnte ein Vertrag sein, der nur gültig wird, wenn die Fördermittel tatsächlich bewilligt werden.
Diese Anforderung soll sicherstellen, dass Vertragsverhältnisse flexibel gestaltet werden können, um auf die Entscheidung über eine Förderzusage zu reagieren.

4. Antrag stellen
Benötigte Unterlagen:

  • Herstellererklärung
  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Beauftragungsschreiben für die Energieberaterin oder den Energieberater
  • Auftrag an den Fachbetrieb Definition einer aufschiebenden oder aufhebenden Wirkung

5. Nach Genehmigung den Fachbetrieb beauftragen
Wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt informieren Sie den Fachbetrieb damit die Bestellung ausgeführt werden kann.

6. Montage
Der Fachbetrieb nimmt die gewünschten Sanierungsmaßnahmen vor und erstellt einen Fertigstellungsbetricht.

7. Fertigungsbescheid abwarten
Der Energieberater stellt Ihnen nach Abschluss der Baumaßnahmen den Fertigungsbescheid aus und sendet ihn an die BAFA.

8. Fördermittel der BAFA
Sobald der Fertigungsbescheid bei der BAFA eingeht, brauchen Sie nur noch auf den Eingang der Fördermittel zu warten. Glückwunsch zu Ihrer abgeschlossenen Sanierung!

Produkte, die gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
  • Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Außentüren und Außentoren
  • Sommerlicher Wärmeschutz (z. B. Rollladen, Markisen, Jalousien, innenliegender Sonnenschutz, Pergolen usw.) durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Steht Ihnen zur Seite: Ihr Energieeffizienz-Experte!

Die Antragstellung in der BEG erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Dieser unterstützt Sie bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Diese Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden ggf. in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten gefördert**.

Unsere Partner sind Gebäudeenergieberater und auf der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes gelistet.

Energieberatung Maximilian von Schachtmeyer
Burgstallblick 5
93477 Gleißenberg
Tel.: 09975 - 9041138
Fax: 09975 - 9041131
E-Mail: info@schachtmeyer.de

Renovierungszuschuss.de
Philipp-Funk-Straße 24
73433 Aalen
Tel.: 07361 - 970509
E-Mail: info@renovierungszuschuss.de
https://glueck-franke.renovierungszuschuss.de

Energieberater im Land Brandenburg GmbH
Büro Potsdam: Dennis Gabor Straße 2, 14469 Potsdam
Büro Berlin: Möwenweg 29, 12359 Berlin
Telefon: 0331 - 9676225
Telefax: 0331 - 9676227
E-Mail: info@energieberater-brb.de




Glück & Franke berät Sie gerne zu den Details! Informieren Sie uns, welche Baumaßnahmen Sie geplant haben und wir beraten Sie zu den Mindestvoraussetzungen, ab denen eine Förderung für Sie in Frage kommt.



* Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

** Voraussetzung: die Kosten belaufen sich auf mehr als 600 Euro.

Bares Geld sparen: Ihre Fördermöglichkeiten

REHAU Fenster

Wenn Sie den Kauf neuer Fenster planen, empfehlen wir Ihnen, sich über die große Vielzahl möglicher Förderungen zu informieren. So werden vor allem die Schwerpunkte Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Einbruchschutz vom Staat gefördert - also genau die Themen, mit denen unsere innovativen Fenstersysteme besonders punkten!
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